Seiteninhalt
Melderegisterauskunft
Kosten
Gebühren für Auskünfte aus dem Melderegister
Die Höhe der Verwaltungsgebühren für eine Auskunft aus dem Melderegister richtet sich nach Tarifstelle 5.1 des Allgemeinen Gebührentarifes der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung:
- für einfache Melderegisterauskünfte je Betroffenen 11,00 €
- für erweiterte Melderegisterauskünfte je Betroffenen 15,00 €
- für Auskünfte, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht (z. B. Archivauskunft) je Betroffenen 20,00 €
- für örtliche Ermittlung je Betroffenen 45,00 €