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Rathaus & Politik

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Verkehrsordnungswidrigkeiten

In den Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten fallen die

  • Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und Ahndung festgestellter Verstöße und
  • Verfolgung der durch die Polizei festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Alkoholverstöße, Rotlichtverstöße, Unfälle, etc.)

Weitere Informationen zum Thema "Verkehrsordnungswidrigkeiten" erhalten Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Hinweis:
Die Stadt Minden hat einen eigenen Radarwagen, mit dem Sie im Gebiet der Stadt Minden Geschwindigkeitsüberwachungen vornimmt. Die mit diesem Radarwagen festgestellten Geschwindigkeitsverstöße werden von der Stadt Minden geahndet.

 

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