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Rathaus & Politik

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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Wenn minderjährige Kinder und Jugendliche ohne Personensorgeberechtigte in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, spricht man von unbegleiteten minderjährigen Ausländern oder Flüchtlingen (UmF). Die Versorgung dieser Kinder und Jugendlichen obliegt den Jugendämtern.

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