Veröffentlichung der Angaben der Mandatsträger nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Nach § 17 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung des Landes Nordrhein-Westfalen haben die Ortsvorsteher, die Rats- und Ausschussmitglieder (Mandatsträger) sowie der Hauptverwaltungsbeamte schriftlich Auskunft über ihre ausgeübten Tätigkeiten und Mitgliedschaften zu geben.
Die Angaben können während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadt Preußisch Oldendorf, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, Zimmer 203, eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie deren Aktualisierung bei den jeweiligen Meldepflichtigen liegt.
Preußisch Oldendorf, den 17.12.2019
Der Bürgermeister
Marko Steiner