Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3 OF »Im Dorfe«
Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in den derzeit geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf in seiner Sitzung am 29.08.2023 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Zur Sicherung der Planungsabsichten der Stadt Preußisch Oldendorf wird für den Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3 OF „Im Dorfe“ eine Veränderungssperre beschlossen.
Das von der Veränderungssperre betroffene Gebiet ist in dem anliegenden Übersichtsplan dargestellt. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2
In dem Gebiet der Veränderungssperre dürfen
- Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
- erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
§ 3
Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
§ 4
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§ 5
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das von der Veränderungssperre betroffene Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten am 15.09.2025.
B e k a n n t m a c h u n g s a n o r d n u n g
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 7 Abs. 6 letzter Satz der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes gegen die Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Preußisch Oldendorf vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Preußisch Oldendorf, den 01.09.2023
Stadt Preußisch Oldendorf
Der Bürgermeister
Marko Steiner