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09.02.2017

Lärmaktionsplanung

Im Juni 2005 wurde mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die im Jahr 2002 in Kraft getretene EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in nationales Recht überführt. Ziel der Richtlinie und der§§ 47a-f BlmSchG ist die Realisierung eines gemeinsamen Konzeptes zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, bzw. ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern

Mit der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde die Stadt Preußisch Oldendorf aufgefordert, einen Bericht über die Lärmaktionsplanung abzugeben und die Anhörung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 8 Absatz 7 der Richtlinie vorzunehmen. Der Abgabebericht an die Kommission wird hiermit öffentlich bekannt gegeben:

Zur landesweiten Beurteilung wurden 2012 vom LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) Lärmquellen kartiert und veröffentlicht (www.umgebungslaerm.nrw.de). Im Gemeindegebiet der Stadt Preußisch Oldendorf wurde in der 2. Stufe der Lärmkartierung eine Hauptverkehrsstraße als relevante Lärmquelle erfasst. Hierbei handelt es sich um die Hauptverkehrsstraße „Bundesstraße 65“ (Kennung DE_NW_rd_05770036001) mit einem angegebenen Fahrzeugbesatz von 3.987.000 Kfz/Jahr.

In der 2. Stufe der Lärmkartierung wurden Hauptverkehrsstraßen mit einer Frequentierung über 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz) als relevante Lärmquellen erfasst. Die Kartierung bezieht sich auf den (östlichen) Abschnitt der Bundesstraße 65 ab Ortsmitte Stadtteil Bad Holzhausen (Kirche) bis Stadtgrenze in Fahrtrichtung Lübbecke/Minden, Berliner Straße mit einer Streckenlänge von ca. 1.800 m. Der (westliche) Abschnitt der Bundesstraße 65 (Fahrtrichtung Osnabrück) bleibt aufgrund der Verkehrsfrequenz unterhalb des Schwellenwertes unbeachtet.

Hauptschienenwege, Großflughäfen oder anderen Lärmquellen waren aus der landesweiten Datenerhebung im Stadtgebiet nicht relevant. Die Schienenstrecke Rahden-Bielefeld ist mit weniger als 30.000 Zügen/Jahr nicht kartierungspflichtig. Gewerbliche Lärmemissionen müssen außerhalb der Ballungsräume nicht betrachtet werden.


Bewertung der Lärmkarten und Beurteilung der Lärmprobleme: 

Im Bereich der lärmkartierten Schallquelle „Bundesstraße 65“ (Berliner Straße) sind durch die Datenerhebung 24 Betroffene über 70 dB für den Tag DEN und 37 Betroffene über 60 dB Nacht LN festgestellt worden.

Anhand der landesweiten Vergleichswerte kommt die Stadt Preußisch Oldendorf zum Ergebnis, dass mit der Kartierung der Hauptverkehrsstraße „Bundesstraße 65“ keine relevanten Lärmprobleme und Lärmauswirkungen festzustellen sind. Wegen „geringer Betroffenheit“ ist daher keine Lärmaktionsplanung erforderlich.

Die Grundlagen zur Lärmkartierung sind im Internet unter www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlicht. Die der Beurteilung zugrunde liegenden Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG sind veröffentlicht unter: http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/noise/df3/envt0ec5a/.

 

Für Fragen und Auskünfte zur EU-Umgebungslärmrichtlinie steht Ihnen der Fachbereich Bauen (Ansprechpartner Herr Michael Reimann, Telefon: 05742 / 9311-46 E-Mail: m.reimann@preussischoldendorf.de) zur Verfügung.

 

 

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