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28.11.2019

Hebesatzsatzung und Bekanntmachung der Hebesatzsatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 21.11.2019

Wappen Preußisch Oldendorf
Wappen Preußisch Oldendorf
  1. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Preußisch Oldendorf vom 21.11.2019 (Hebesatzsatzung)

Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) in der derzeit gültigen Fassung, des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167) in der derzeit gültigen Fassung sowie des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV. NRW. 1981 S. 732) i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf am 20.11.2019 die nachstehende Satzung beschlossen:


§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt Preußisch Oldendorf ab dem Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:


1.  Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)        372 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                  630 v. H.

2.  Gewerbesteuer                                                                                       418 v. H.

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 15.11.2018 außer Kraft.


 

2. Bekanntmachung der Hebesatzsatzung

Die vorstehende Hebesatzsatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a)   eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)   diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)   der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)   der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

Preußisch Oldendorf, den 21.11.2019

 

Stadt Preußisch Oldendorf

Der Bürgermeister


Marko Steiner

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