Bekanntmachung des Satzungsentwurfs der Stadt Preußisch Oldendorf über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Interessentenvermögens der Interessentengesamtheit Holzhausen und Übertragung der Grundstücke vom Grundbuchblatt 156 in das Eigentum der Stadt Preußisch Oldendorf
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10.04.2018 und der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 die öffentliche Bekanntmachung des nachfolgenden Satzungsentwurfs beschlossen:
Entwurf
Satzung der Stadt Preußisch Oldendorf über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Interessentenvermögens der Interessentengesamtheit Holzhausen und Übertragung der Grundstücke vom Grundbuchblatt 156 in das Eigentum der Stadt Preußisch Oldendorf vom …
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994 S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung und § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungs-setzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09. April 1956 (GV.NRW. 1956 S. 134) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf in seiner Sitzung am … folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Nach dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemein-schaftlichen Angelegenheiten vom 09. April 1956 in der zurzeit gültigen Fassung gilt der Rezess der Interessentengesamtheit Holzhausen vom … als Gemeindesatzung der Stadt Preußisch Oldendorf.
§ 2
Für die folgenden Grundstücke wird der jeweils rechtsgültige Rezess aufgehoben:
Grundstücke, bei denen die Interessentengesamtheit Holzhausen und die Stadt Preußisch Oldendorf je zur Hälfte Eigentümer ist
Lfd. Nr. |
Lfd. Nr. Grundbuchblatt 156 |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Größe in qm |
1 |
1 |
Holzhausen |
9 |
90 |
4790 |
2 |
2 |
Holzhausen |
10 |
253/151 |
1492 |
3 |
5 |
Holzhausen |
10 |
559 |
3348 |
Summe |
9630 |
§ 3
Die in § 2 aufgeführten Grundstücke werden in das Eigentum der Stadt Preußisch Oldendorf übertragen.
§ 4
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Der Satzungsentwurf liegt in der Zeit vom 26.04.2018 – 30.05.2018 bei der Stadt Preußisch Oldendorf – Fachbereich Bauen (Zimmer 112) – zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses aus. Hier ist auch die Möglichkeit der Einsichtnahme der Flurstücke in einer Karte gegeben.
Der genannte Ort der öffentlichen Auslegung im 1. OG ist nicht barrierefrei zu erreichen. Für Personen, für die dies ein Hindernis darstellt, wird die Einsichtnahme in einem barrierefrei zugänglichen Raum durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Preußisch Oldendorf, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf (Zimmer 111, Frau Große-Dunker, Tel. 05742/9311-49) erhoben werden.
Preußisch Oldendorf, den 18.04.2018
Stadt Preußisch Oldendorf
Der Bürgermeister
Marko Steiner