Bekanntmachung
Aufstellung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 21 HO »Sondergebiet Kur«
Die genaue Abgrenzung des Planbereichs ist dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Vorentwurf mit weiteren Umweltinformationen und der Begründung in der Zeit vom
02. November 2017 bis einschließlich 01. Dezember 2017
während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, öffentlich aus.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Preußisch Oldendorf, den 27. September 2017
Stadt Preußisch Oldendorf
Der Bürgermeister
Marko Steiner