Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 HO »Am Hartenkamp-West«; hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 (BauGB)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 HO »Am Hartenkamp-West«
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 (BauGB)
Der Bau-, Planungs-und Umweltausschuss der Stadt Preußisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 9 HO „Am Hartenkamp-West“ beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Planbereichs ist dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Planentwurf mit dem Text und der Begründung in der Zeit vom
21. April 2016 bis einschließlich 23. Mai 2016
während der Dienststunden bei der Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, öffentlich aus.
Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Preußisch Oldendorf, den 21. März 2016
Stadt Preußisch Oldendorf
Der Bürgermeister
Marko Steiner