Außenbereichsatzung »Bergstraße (K79) / Kalkofenstraße«
hier: Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 16.03.2021 gem. §§ 10, 13 und 35 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) i.V.m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der jeweils geltenden Fassung, die Außenbereichsatzung „Bergstraße (K79)/ Kalkofenstraße“ als Satzung beschlossen.
Die genaue Abgrenzung der Außenbereichsatzung ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan zu entnehmen.
Die Außenbereichsatzung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung kann bei der Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweis:
- Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzungen der Vorschriften über das Verhältnis der Außenbereich und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Preußisch Oldendorf geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
- Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch die Außenbereichsatzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
- Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen der Außenbereichsatzung kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Verfahrens- und Formmangel ist gegenüber der Stadt Preußisch Oldendorf vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Der Beschluss der Außenbereichsatzung „Bergstraße (K79) / Kalkofenstraße“ als Satzung, Ort und Zeit der Einsichtnahme sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Außenbereichsatzung „Bergstraße (K79) / Kalkofenstraße“ in Kraft.
Preußisch Oldendorf, den 12. April 2021
Stadt Preußisch Oldendorf
Der Bürgermeister
Marko Steiner