Frist zur Zahlung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge
Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2022 müssen spätestens bis zum 31. März 2023 eingezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Westfalen in der beigefügten Pressemitteilung hin.