Gebühren für die Versorgung mit Wasser aus dem Versorgungsgebiet der Stadt Preußisch Oldendorf
Stand: 01.01.2018
Wassergebühr:
Die Wassergebühr setzt sich aus einer Verbrauchs- und einer Grundgebühr zusammen.
Verbrauchsgebühr:
Wassergebühr Euro/m³ |
1,56 € netto |
1,67 € brutto |
Grundgebühr:
Allgemeine Tarife | Grundgebühr Euro/Monat | |
netto | brutto | |
Wasserzähler bis Qn 2,5 | 9,52 | 10,19 |
Wasserzähler bis Qn 6 | 19,04 | 20,37 |
Wasserzähler bis Qn 10 | 38,08 | 40,75 |
Wasserzähler bis Qn 15 | 95,20 | 101,86 |
Wasserzähler bis Qn 40 | 152,32 | 162,98 |
Wasserzähler über Qn 40 | 190,40 | 203,73 |
Geeichter Gartenzähler | 2,10 | 2,25 |
Zählersetzen:
Erstmaliger Zählereinbau je Zähler | 45,00 € netto |
Einstellen des Anschlusses durch Sperren bzw. Ausbau des Zählers | 45,00 € netto |
Wiederherstellen des Anschlusses durch Entsperren bzw. Wiedereinbau des Zählers | 45,00 € netto |
vergebliche Anfahrt | 11,00 € netto |
Für den vorübergehenden Einbau eines Bauwasserzählers wird eine Pauschale von 20,00 € netto zuzüglich eines Grundpreises von 0,50 €/Tag netto erhoben.
Herstellung von Wassernetzanschlüssen:
Die Abrechnung für die Herstellung eines Anschlusses bis DN 40 erfolgt nach Einheitssätzen. Mit den Einheitssätzen sind die Kosten der Zuleitung von der Hauptrohrleitung bis zum Wasserzähler (einschließlich des Mauerdurchbruches) abgegolten. Bei Hausanschlüsse die nach Art, Dimension, Länge oder Leistung von typischen Hausanschlüssen abweichen, sind der Stadt die tatsächlich anfallenden Kosten zu ersetzen.
Eigenleistungen des Anschlussnehmers werden bei der Herstellung eines Hausanschlusses nach Einheitssätzen vergütet.
Es gelten folgende Einheitssätze: | |
bis 10 m Rohrgrabenlänge | 1.640,00 € netto |
Zuschlag für Rohrgrabenlängen zwischen 10 und 20 m pro Meter | 30,00 € netto |
Abschlag für Tiefbauarbeiten in Eigenleistung pro Meter | 10,00 € netto |
Wasseranschlussbeitrag:
Beim erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung fallen Wasseranschlussbeiträge an. Die Beitragshöhe richtet sich dabei nach der Grundstücksgröße sowie nach Art und Maß der baulichen Nutzung. Die Höhe des Anschlussbeitrages ist im Einzelfall bei der Stadt Preußisch Oldendorf zu erfragen.