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Zustands- & Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (Dichtheitsprüfung)
Nach § 8 der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) sind private Abwasserleitungen so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, die Abwasserleitungen von Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
In unserem Merkblatt finden Sie alle genauen Infos zur Dichtheitsprüfung, sowie weitere Informationsquellen.
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