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Vollstreckung
Die Stadt-/Gemeindekasse ist als Vollstreckungsbehörde für die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen zuständig. Neben Forderungen der Stadt/Gemeinde (Steuern, Gebühren, Beiträge etc.) sind dies auch Forderungen anderer Behörden (Städte/Gemeinden, Kreise, WDR, Industrie- und Handelskammer etc.).
Die Vollstreckung umfasst z. B. die Pfändung von:
- beweglichen Sachen
- Konten bei Banken/Geldinstituten
- jeglichen anderen verwertbaren Rechten
Deshalb:
Zahlen Sie fristgemäß oder sprechen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig mit uns.
Hinweis:
Hier finden Sie Informationen zur Kreiskasse des Kreises Minden-Lübbecke.