Sprungziele
Seiteninhalt

Verwaltungsorganisation

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Vollstreckung

Die Stadt-/Gemeindekasse ist als Vollstreckungsbehörde für die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen zuständig. Neben Forderungen der Stadt/Gemeinde (Steuern, Gebühren, Beiträge etc.) sind dies auch Forderungen anderer Behörden (Städte/Gemeinden, Kreise, WDR, Industrie- und Handelskammer etc.).

Die Vollstreckung umfasst z. B. die Pfändung von:

  • beweglichen Sachen
  • Konten bei Banken/Geldinstituten
  • jeglichen anderen verwertbaren Rechten

Deshalb:
Zahlen Sie fristgemäß oder sprechen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig mit uns.

Hinweis:
Hier finden Sie Informationen zur Kreiskasse des Kreises Minden-Lübbecke.

Seite zurück Nach oben