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Spendenbescheinigungen
Für Geld- bzw. Sachspenden für förderungswürdige Zwecke an die jeweilige Kommune und ihre Einrichtungen werden Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.
Spenden für förderungswürdige Zwecke an als gemeinnützig anerkannte und eingetragene Vereine sind direkt an diese zu leiten, die Spendenbescheinigungen werden dann auch vom Verein ausgestellt.