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Sondernutzungen

Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen

  • für die Lagerung von Gegenständen aller Art
  • für das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten
  • zur Verteilung von Werbematerial oder
  • zur Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten

nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen.

Hinweis:
Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.

Gebäude und Liegenschaften

Kreis Minden-Lübbecke

Otto-Lilienthal-Weg 29
DE-32425 Minden

+49 571 94621-0
+49 571 94621-50
gebaeude@minden-luebbecke.de

Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.

Landesbetrieb Straßenbau NRW

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe

Stapenhorststraße 119
33615 Bielefeld

www.strassen.nrw.de

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