Städtischer Haushaltsplan 2018
Haushaltssatzung
und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Stadt Preußisch Oldendorf für das Haushaltsjahr 2018
vom 15.03.2018
1. Haushaltssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf mit Beschluss vom 14.02.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 23.258.418 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 23.212.017 €
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 21.312.210 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 21.119.693 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 6.553.500 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 6.494.400 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.190.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.140.000 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 210.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 372 v. H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 630 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 417 v. H.
Die Angabe der o. g. Steuersätze hat nur deklaratorische Bedeutung, da der Rat der Stadt am 13.12.2017 eine Hebesatzsatzung erlassen hat.
§ 7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2017 wiederhergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.
§ 8
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW
- Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhen, sind erheblich, wenn sie im Einzelfall mehr als 50 v. H. des Ansatzes ausmachen, mindestens aber 15.000 € betragen.
- Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie den Betrag von 10.000 € überschreiten.
Die Ausgaben zu 1. und 2. bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates. - Als nicht erheblich anzusehen sind Beträge (unbegrenzt),
- die der inneren Verrechnung dienen,
- die wirtschaftlich durchlaufend sind,
- die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen.
§ 9
Im Teilfinanzplan sind Investitionen ab 10.000 € einzeln abzubilden.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist nach § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Kreises Minden-Lübbecke in Minden als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 01.03.2018 angezeigt worden.
Die nach § 76 Abs. 2 GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes ist vom Landrat des Kreises Minden-Lübbecke in Minden als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 12.03.2018 erteilt worden.
Der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept liegen zur Einsichtnahme vom 03.04.2018 bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2018 im Rathaus der Stadt Preußisch Oldendorf (Zimmer 102), Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, während der Öffnungszeiten (Montag und Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr, Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung) öffentlich aus.
Der Haushaltsplan 2018 zum Herunterhalten:
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Preußisch Oldendorf, den 15.03.2018
Stadt Preußisch Oldendorf
Der Bürgermeister
Marko Steiner