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27.04.2021

Haushaltssatzung 2021

Wappen Preußisch Oldendorf
Wappen Preußisch Oldendorf

Haushaltssatzung
und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Stadt Preußisch Oldendorf für das Haushaltsjahr 2021
vom 26.04.2021

 

1. Haushaltssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf mit Beschluss vom 16.03.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

  • im Ergebnisplan mit
    • dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                              26.274.406
    • dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                  27.070.418

 

  • im Finanzplan mit
    • dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf          22.765.995 €
    • dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf         25.007.265

    • dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                         4.174.700
    • dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                      10.674.200

    • dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                    6.400.000
    • dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                      324.000

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.400.000 € festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 796.012 festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000 € festgesetzt.

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

1.       Grundsteuer

1.1     für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
          (Grundsteuer A) auf                                                                          372 v. H.

1.2     für die Grundstücke
          (Grundsteuer B) auf                                                                          630 v. H.

2.       Gewerbesteuer auf                                                                           418 v. H.

 

Die Angabe der o. g. Steuersätze hat nur deklaratorische Bedeutung, da der Rat der Stadt am 15.12.2020 eine Hebesatzsatzung erlassen hat.

 

§ 7

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW

 

  1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhen, sind erheblich, wenn sie im Einzelfall mehr als 50 v. H. des Ansatzes ausmachen, mindestens aber 15.000 € betragen.
  2. Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie den Betrag von 10.000 € überschreiten.
    Die Ausgaben zu 1. und 2. bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

Als nicht erheblich anzusehen sind Beträge (unbegrenzt),

  • die im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erforderlich sind,
  • die der inneren Verrechnung dienen,
  • die wirtschaftlich durchlaufend sind,
  • die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen.

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist nach § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Kreises Minden-Lübbecke in Minden als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 19.03.2021 angezeigt worden.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.05.2021 bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2021 im Rathaus der Stadt Preußisch Oldendorf (Zimmer 102), Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, während der Öffnungszeiten (Montag und Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr, Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung) öffentlich aus und ist hier zum Download verfügbar.

 

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

 

a)    eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)    diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)    der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)    der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

Preußisch Oldendorf, den 26.04.2021

 

Stadt Preußisch Oldendorf

Der Bürgermeister

Marko Steiner

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