Feststellung des Gesamtabschlusses 2020
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 den nachstehend aufgeführten Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf beschließt, gem. § 116 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss 2020 festzustellen.
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für den Gesamtabschluss 2020 uneingeschränkte Entlastung.
Der vorstehende Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der vom Rat festgestellte Gesamtabschluss ist dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 23.02.2022 angezeigt worden.
Der Gesamtabschluss für das Jahr 2020 liegt zur Einsichtnahme vom 15.08.2022 bis zur Feststellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 im Rathaus der Stadt Preußisch Oldendorf (Zimmer 104), Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, während der Öffnungszeiten (Montag und Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr, Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung) öffentlich aus und ist unter der Adresse www.preussischoldendorf.de im Internet verfügbar.
Preußisch Oldendorf, den 14.07.2022
Stadt Preußisch Oldendorf
Der Bürgermeister
Marko Steiner