Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Preußisch Oldendorf für das Wirtschaftsjahr 2010
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 den Jahresabschluss und den Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2010 der Stadtwerke Preußisch Oldendorf festgestellt und über das Jahresergebnis entschieden. Die Jahresfehlbeträge des Abwasserwerkes in Höhe von 13.719,39 €, des Wasserwerkes in Höhe von 40.115,40 € und des Hafenbetriebes in Höhe von 18.681,99 € sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Betriebsleitung wurde für den Jahresabschluss und den Lagebericht des Jahres 2010 uneingeschränkt Entlastung erteilt.Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes lautet wie folgt:
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Stadtwerke Preußisch Oldendorf. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, bedient.
Diese hat mit Datum vom 05.08.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Preußisch Oldendorf für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Betriebsleiters der Stadtwerke. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses nach § 106 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadtwerke Preußisch Oldendorf sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der Stadtwerke Preußisch Oldendorf sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs Stadtwerke Preußisch Oldendorf. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs Stadtwerke Preußisch Oldendorf und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 22.12.2011
GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - RevisionIm Auftrag
Matthias Middel
Bekanntmachungsanordnung
Die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2010, die Entscheidung über das Jahresergebnis sowie der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes werden hiermit bekannt gemacht.
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010 sind zur Einsichtnahme vom 23.01.2012 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2011 im Rathaus der Stadt Preußisch Oldendorf (Zimmer 110), Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme verfügbar.