Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2014
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 29.10.2015 den nachstehend aufgeführten Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf beschließt gem. § 116 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Ge-samtabschluss 2014 festzustellen.
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für den Gesamtabschluss 2014 uneingeschränkte Entlastung.
Der vorstehende Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich be-kannt gemacht. Der vom Rat festgestellte Gesamtabschluss ist dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 30.10.2015 angezeigt worden.
Der Gesamtabschluss für das Jahr 2014 liegt zur Einsichtnahme vom 18.01.2016 bis zur Feststellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2015 im Rathaus der Stadt Preußisch Oldendorf (Zimmer 104), Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, während der Öff-nungszeiten (Montag und Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr, Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung) öffentlich aus und ist unter der Adresse www.preussischoldendorf.de als
Preußisch Oldendorf, den 24.11.2015
Stadt Preußisch Oldendorf
Der Bürgermeister
Marko Steiner