Sprungziele
Seiteninhalt

Haushalt & Finanzen

Im Bereich Finanzen werden alle finanzwirtschaftlichen Vorgänge der Stadt Preußisch Oldendorf geplant.

Hierzu gehören folgende Aufgaben:

  • Aufstellung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung
  • Finanzplanung
  • Finanzausgleich
  • Schuldenmanagement

Die Haushaltssatzung bildet die Basis für haushaltswirtschaftliche Maßnahmen der Gemeinde. Die Gemeinde erlässt für jedes Jahr eine Haushaltssatzung.

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Stadt voraussichtlich

  • anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen
  • entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen
  • notwenigen Verpflichtungsermächtigungen.

Der Haushaltsplan ist nicht identisch mit der Haushaltssatzung, er bildet aber einen unverzichtbaren Teil daraus.

Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne zu gliedern.

Der Ergebnisplan ist als Planungsinstrument der wichtigste Bestandteil des neuen Haushaltsrechts. Er beinhaltet alle Erträge und Aufwendungen einer Planungsperiode (Haushaltsjahr) und gibt einen Gesamtüberblick über die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde.

An dem ausgewiesenen Ergebnis ist zu erkennen, ob sich das Eigenkapital erhöht (Planüberschuss) oder vermindert (Planfehlbetrag). Durch die Abbildung mehrerer Planungsjahre wird die mittelfristige Finanzplanung in die aktuelle Haushaltsplanung einbezogen und damit deutlich aufgewertet.

Der Finanzplan verkörpert einen weiteren wesentlichen Haushaltsbestandteil. Es werden alle Einzahlungen und Auszahlungen ausgewiesen, und damit wird die Veränderung der sog. liquiden Mittel (Geldvermögen) deutlich. Daneben werden im Finanzplan alle investiven Maßnahmen des Planungsjahres und deren Finanzierung erfasst.

Der Finanzplan gibt zusammenfassend einen systematischen Überblick über die Entwicklung der liquiden Mittel im Planjahr und den drei Folgejahren und stellt dar, inwieweit sich der Finanzbedarf aus laufender Tätigkeit oder aus investiven Tätigkeiten ergibt und wie der Fehlbedarf aus Investitionstätigkeiten gedeckt werden soll (z.B. Kreditaufnahmen). die Ein- und Auszahlungen des Finanzplanes stellen die planerische Veränderung des Geldvermögens dar. Der Finanzplan weist weiterhin die Investitionsplanung der Gemeinde und deren Finanzierung nach.

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021

Haushaltsjahr 2020

Haushaltsjahr 2019

Haushaltsjahr 2018

Haushaltsjahr 2017

Haushaltsjahr 2016

Haushaltsjahr 2015

Haushaltsjahr 2014

Haushaltsjahr 2013

Haushaltsjahr 2012

Haushaltsjahr 2011

Haushaltsjahr 2010

Seite zurück Nach oben