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Das Schiedsamt

Am 1.Oktober 2000 traten in Nordrhein-Westfalen die Bestimmungen über die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Kraft. Das Angebot, statt einer gerichtlichen Streitentscheidung eine einvernehmliche außergerichtliche Streitschlichtung zu versuchen, gibt es seit langem. Neu ist jetzt, dass in bestimmten Fällen eine Klage überhaupt erst zulässig ist, wenn vorher ein Schlichtungsverfahren durchgeführt worden ist. Im Strafrecht ebenso wie im Zivilrecht gibt es Verfahren, die unter die obligatorische Streitschlichtung fallen. Dies bedeutet, dass zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt oder der Schiedsstelle versucht werden muss.

Folgende Tatbestände fallen unter die Zuständigkeit der Schiedsämter:

Strafrecht
Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses

Zivilrecht
Freiwillig bei allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten in unbegrenzter Höhe und in nachbarrechtlichen Streitigkeiten

Die Durchführung der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung ist Aufgabe der von den Landesjustizverwaltungen anerkannten Gütestellen. Dies sind zunächst einmal die Schiedsämter, die es in allen Städten und Gemeinden des Landes gibt. Diese führen seit mehr als 170 Jahren außergerichtliche Streitschlichtung in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, aber auch in strafrechtlichen Verfahren durch. Die Schiedspersonen sind zwar keine ausgebildeten Juristen, doch dank ihrer rechtlichen Kenntnisse und einem reichen Vorrat an Lebenserfahrung gelingt es ihnen häufig, zwischen den streitenden Parteien zu schlichen und Lösungswege zu vermitteln.

Weitere Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie unter www.schiedsamt.de. Unter www.streitschlichtung.nrw.de sind neben den Schiedsämtern auch die anerkannten Gütestellen und sonstigen Schlichtungsstellen im Land Nordrhein-Westfalen abrufbar.

 

Schiedsfrauen und -männer der Stadt Preußisch Oldendorf

Schiedsamtsbezirk Preußisch Oldendorf I
(Preußisch Oldendorf, Offelten, Engershausen, Harlinghausen)

 Schiedsmann

Herr Thomas Ehrich

Friedensweg 7
32361 Preußisch Oldendorf

0 57 42 / 12 82

 stv. Schiedsmann

Herr Udo Klein-Robbenhaar

Mozartstraße 4
32361 Preußisch Oldendorf

0 57 42 / 15 91

   

Schiedsamtsbezirk Preußisch Oldendorf II
(Getmold, Schröttinghausen, Hedem, Lashorst)

 Schiedsmann

Herr Michael Steinmeier

Lübbecker Straße 2
32361 Preußisch Oldendorf

0 57 42 / 21 92

 stv. Schiedsmann

Herr Bernd Herbort

Eimsiekstraße 24
32361 Preußisch Oldendorf

0171 / 53 26 88 7

   

Schiedsamtsbezirk Preußisch Oldendorf III
(Börninghausen, Bad Holzhausen)

 Schiedsmann

Herr Bernd Herbort

Eimsiekstraße 24
32361 Preußisch Oldendorf

0171 / 53 26 88 7

 stv. Schiedsmann

Herr Michael Steinmeier

Lübbecker Straße 2
32361 Preußisch Oldendorf

0 57 42 / 21 92

 

 
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