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Bienen, Wespen, Hummeln, Hornissen
Heimische Bienen, Hummel, Hornissen und auch einige Wespenarten sind durch den § 44 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und dürfen weder gefangen noch getötet werden.
Maßnahmen an ihren Nestern dürfen Imker nur im Auftrag durch die Naturschutzbehörde vornehmen.
Eine Entfernung von Wespennestern durch die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Preußisch Oldendorf ist nicht möglich.
Probleme mit Bienen, Wespen oder Hornissen? Beratende Imker in Kooperation mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Minden-Lübbecke |
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Matthias Westerkamp | 0 57 42 / 34 92 |
Friedrich Blase | 0 57 41 / 55 65 |
Weitergehende Informationen erhalten Sie im untenstehenden Flyer, bei den Imkervereinen, der Biologischen Station Minden-Lübbecke e.V. oder unter www.Hornissenschutz.de oder www.Hymenoptera.de.