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Gleichstellung von Frau & Mann

- Her mit dem ganzen Leben! -

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, innerhalb der Stadtverwaltung die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, z. B. bei Einstellungen zu fördern. Sie kann an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes, des Rates und seiner Ausschüsse teilnehmen. Außerhalb der Stadtverwaltung wirkt die Gleichstellungsbeauftragte an allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.

Gesetzliche Grundlagen:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 3 (2) 

Die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 5 (1)

Zudem sind die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) definiert.

 Gleichstellungsplan Stadt Preußisch Oldendorf 

Termine für Veranstaltungen der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie auf unserer Homepage, im Rundblick oder in der lokalen Presse. Sie können aber auch direkt Kontakt aufnehmen, um regelmäßig informiert zu werden.

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