Kindergärten
In der Stadt Preußisch Oldendorf befinden sich derzeit sechs Einrichtungen in verschiedener Trägerschaft und mit den unterschiedlichsten Konzepten.
Um einen Platz für Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung zu bekommen, sollten Sie es direkt bei der Einrichtung anmelden, die Sie für Ihr Kind wünschen beziehungsweise die über freie Plätze verfügt.
Elternbeiträge
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sieht eine Beteiligung der Eltern an den Kosten des Kindergartenbetriebes vor. Maßgeblich für die Höhe der Elternbeiträge ist in der Regel das Bruttojahreseinkommen des letzten Kalenderjahres, sofern sich das Einkommen auf Dauer erhöht oder verringert, das zu erwartende Jahreseinkommen.
Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr (01.08. bis 31.07.) einschl. Ferienzeiten.
Die zuständige Behörde ist gehalten, die Angaben zu überprüfen und ggf. eine (auch rückwirkende) Anpassung des Elternbeitrages vorzunehmen.
Je nachdem, ob das Kind bei beiden oder nur bei einem Elternteil oder bei Pflegeeltern lebt, werden unterschiedliche Einkommen berücksichtigt. Berücksichtigt werden die positiven Einkunftsarten nach dem Einkommenssteuerrecht zuzüglich steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen von Privatpersonen, öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes (Wohngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) und Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Bei Personen, die eine beitragsfreie Altersversorgung erhalten (z.B. Beamte), ist einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer gegenüber ein geringeres Bruttoeinkommen vorhanden. Aus diesem Grund ist der Altersversorgungsanteil zum Einkommen hinzuzurechnen, und zwar in Höhe von 10 % der Einkünfte. Von den Einkünften werden Werbungskosten, Kinderfreibeträge ab dem 3. Kind und Betreuungsfreibeträge ab dem 3. Kind abgezogen. Kindergeld und Erziehungsgeld nach dem BErzGG werden nicht als Einkünfte berücksichtigt.
Notwendige Unterlagen
- Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes
- Jahresverdienstbescheinigung des Arbeitsgebers
- Lohn-/Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember
- Kopie der Lohnsteuerbescheinigung
- Sonstige Nachweise: (Bescheide) über öffentliche Leistungen (z. B. Wohngeld, usw.), Verdienstnachweise von geringfügig Beschäftigten, Nachweise über Ehegatten- und Kindesunterhalt