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Lärmaktionsplanung

Information und Beteiligung zur Lärmaktionsplanung

Umgebungslärm und hier insbesondere der Straßenverkehrslärm stellt für viele Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Belastung dar. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist der europaweit rechtliche Rahmen, um eine Bestandserfassung der Lärmbelastung durchzuführen (Lärmkartierung) und geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zu identifizieren und diese in kommunale Planungsprozesse einzubinden (Lärmaktionsplanung).

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist durch §47ff. BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in nationales Recht umgesetzt. Die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung sind alle fünf Jahre zu aktualisieren. Berücksichtigt werden - abhängig von bestimmten Kriterien - der Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie der Gewerbelärm. In Preußisch Oldendorf beschränkt sich die Lärmkartierung auf den Straßenverkehrslärm.

Ab der 4. Runde der Lärmaktionsplanung sind alle Kommunen verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, sofern auf ihrem Gebiet für Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen) eine Lärmkartierung durchgeführt wurde.

Der Grenzparameter der Kartierung beträgt 3 Mio. Kfz/Jahr, umgerechnet rund 8.200 Kfz/Tag. Auf dem Gebiet der Stadt Preußisch Oldendorf erfolgte die Lärmkartierung für die L557 (ab Grenze mit der Gemeinde Rödinghausen bis zur Einmündung in die Berliner Straße (B65) und für die B65 ab der Einmündung der Bünder Straße (L557) bis zur Grenze mit der Stadt Lübbecke in Richtung Osten.

Die Ergebnisse zur Lärmkartierung (Bericht), die Lärmkarten für die betroffenen Straßenabschnitte sowie weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung sind auf der Homepage der Stadt Preußisch Oldendorf unter Aktuelles und dem Pfad > Bauen&Wirtschaft > Bauen > Stadtentwicklung > Lärmaktionsplan zur Ansicht eingestellt.

Entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie soll die Öffentlichkeit aktiv in das Verfahren der Lärmaktionsplanung eingebunden werden. So wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegebenen, Anregungen, Stellungnahmen oder Hinweise zur Lärmaktionsplanung abzugeben. Im Zeitraum vom 19.10.2023 bis einschließlich 16.11.2023 kann der Stadt mitgeteilt werden, wo Anlieger*innen von Lärm betroffen sind, von welchen Lärmquellen sie sich am meisten belästigt fühlen und welche Maßnahmen sie sich wünschen, damit es leiser wird. Die Anregungen aus der Öffentlichkeit werden in der weiteren Bearbeitung des Lärmaktionsplans ausgewertet, bewertet und ggf. übernommen. Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch Bestandteil des Lärmaktionsplans.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Lärmprobleme an Hauptverkehrsstraßen im LAP zwar identifiziert und als Prüfaufträge für mögliche Maßnahmen an den Straßenbaulastträger gegeben werden können. Beim LAP handelt es sich nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz aber um keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Anordnungen von Maßnahmen. Konkrete Lärmminderungsmaßnahmen an den genannten Straßen können nur in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger (hier: StraßenNRW) entwickelt werden.

Die Anregungen und Stellungnahmen können bei der Stadt Preußisch Oldendorf auf dem Postweg oder per Mail an info@preussischoldendorf.de unter dem Stichwort „Beteiligung Lärmaktionsplanung“ abgegeben werden.

Der Entwurf des LAP soll im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung im Januar 2024 vorgestellt und zum Beschluss der Offenlegung vorgelegt werden. Nach der förmlichen Offenlegung ist die Beschlussfassung des Lärmaktionsplans durch den Rat der Stadt Preußisch Oldendorf bis spätestens Ende Mai 2024 vorgesehen, so dass bis zur Frist am 18.07.2024 der EU das Ergebnis übermittelt werden kann.

Ansprechpartner in der Verwaltung: FB4 Herr Michael Reimann Telefon: 05742 9311-46

Allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung unter https://www.umgebungslaerm.nrw.de

Auswertung Kartierung

29.09.2023 
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