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Innen- & Außenbereichssatzungen

Für bebaute Bereiche kann innerhalb wie außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durch die Gemeinde eine Satzung erlassen und damit Wohnbaurechte geschaffen werden.

Auskünfte darüber, ob ein Grundstück im Geltungsbereich einer Innen- oder Außenbereichssatzung liegt und welche Festsetzungen ggf. in der Satzung getroffen wurden, erhalten Sie im Fachbereich Bauen.

Im Übrigen besteht die Möglichkeit Bebauungspläne über das Geoinformationsportal des Kreises Minden-Lübbecke einzusehen.

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