Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das Instrument der Stadtplanung. Über die Bauleitplanung steuert die Stadt die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gebiet.
Die Bauleitplanung ist in zwei Stufen unterteilt, die vorbereitenden und die verbindliche Bauleitplanung. Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne regelt das Baugesetzbuch.
Der vorbereitende Bauleitplan ist der Flächennutzungsplan der Stadt Preußisch Oldendorf. Der Flächennutzungsplan stellt die vorhandenen und geplanten Nutzungen für das gesamte Stadtgebiet dar und zeigt die gewünschten Entwicklungstendenzen der Stadt auf. Er hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen Bürger, sondern ist vielmehr der Planungsrahmen für die Behörden und die Träger öffentlicher Belange.
Der verbindliche Bauleitplan, auch Bebauungsplan, wird als kommunale Satzung durch den Stadtrat beschlossen und hat dadurch eine verbindliche Rechtswirkung. Er beschränkt sich auf ein klar definiertes und abgegrenztes Gebiet und regelt innerhalb dieses Gebiets im wesentlichen Art und Maß der möglichen Bebauung.
Nähere Informationen erhalten Sie im Fachbereich Bauen der Stadt Preußisch Oldendorf.