Haushalt / Finanzen
Im Bereich Finanzen werden alle finanzwirtschaftlichen Vorgänge der Stadt Preußisch Oldendorf geplant.Hierzu gehören folgende Aufgaben:
- Aufstellung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung
- Finanzplanung
- Finanzausgleich
- Schuldenmanagement
Die Haushaltssatzung bildet die Basis für haushaltswirtschaftliche Maßnahmen der Gemeinde. Die Gemeinde erlässt für jedes Jahr eine Haushaltssatzung.
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Stadt voraussichtlich
- anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen
- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen
- notwenigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der Haushaltsplan ist nicht identisch mit der Haushaltssatzung, er bildet aber einen unverzichtbaren Teil daraus.
Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne zu gliedern.
Der Ergebnisplan ist als Planungsinstrument der wichtigste Bestandteil des neuen Haushaltsrechts. Er beinhaltet alle Erträge und Aufwendungen einer Planungsperiode (Haushaltsjahr) und gibt einen Gesamtüberblick über die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde.
An dem ausgewiesenen Ergebnis ist zu erkennen, ob sich das Eigenkapital erhöht (Planüberschuss) oder vermindert (Planfehlbetrag). Durch die Abbildung mehrerer Planungsjahre wird die mittelfristige Finanzplanung in die aktuelle Haushaltsplanung einbezogen und damit deutlich aufgewertet.
Der Finanzplan verkörpert einen weiteren wesentlichen Haushaltsbestandteil. Es werden alle Einzahlungen und Auszahlungen ausgewiesen, und damit wird die Veränderung der sog. liquiden Mittel (Geldvermögen) deutlich. Daneben werden im Finanzplan alle investiven Maßnahmen des Planungsjahres und deren Finanzierung erfasst.
Der Finanzplan gibt zusammenfassend einen systematischen Überblick über die Entwicklung der liquiden Mittel im Planjahr und den drei Folgejahren und stellt dar, inwieweit sich der Finanzbedarf aus laufender Tätigkeit oder aus investiven Tätigkeiten ergibt und wie der Fehlbedarf aus Investitionstätigkeiten gedeckt werden soll (z.B. Kreditaufnahmen). die Ein- und Auszahlungen des Finanzplanes stellen die planerische Veränderung des Geldvermögens dar. Der Finanzplan weist weiterhin die Investitionsplanung der Gemeinde und deren Finanzierung nach.
17.01.2013
1. Haushaltssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fas-sung hat der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf mit Beschluss vom 19.12.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, ... mehr
09.01.2013
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 19.12.2012 den nachstehend aufgeführten Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf beschließt gem. § 96 Abs.1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2011 festzustellen. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2011 gem § 96 Abs.1 GO NRW uneingeschränkte Entlastung.
Der Rat der Stadt ... mehr
22.10.2012
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und dem Haushaltssicherungskonzept der Stadt Preußisch Oldendorf für das Haushaltsjahr 2013 liegen ab dem 12.11.2012 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Preußisch Oldendorf (Zimmer 102), Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, während der Öffnungszeiten (Montag und Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag: ... mehr
18.06.2012
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 28.03.2012 den Haushaltsplan einschl. Haushaltssicherungskonzept 2012 beschlossen.
Der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2012 wurde vom Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde genehmigt.
Der Haushaltsplan 2012 zum Herunterladen: Haushaltsplan 2012 [PDF: 14,3 MB]
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15.06.2012
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 28.03.2012 den nachstehend aufgeführten Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf beschließt gem. § 116 Abs. 1 GO NRW in Verbin-dung mit 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamt-abschluss 2010 festzustellen.
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für den Gesamtabschluss 2010 uneinge-schränkte Entlastung.
Der vorstehende Gesamtabschluss für das ... mehr
10.05.2012
1. Haushaltssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fas-sung hat der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf mit Beschluss vom 28.03.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr ... mehr
04.01.2012
Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Preußisch Oldendorf für das Wirtschaftsjahr 2010
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 den Jahresabschluss und den Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2010 der Stadtwerke Preußisch Oldendorf festgestellt und über das Jahresergebnis entschieden. Die Jahresfehlbeträge des Abwasserwerkes in Höhe von 13.719,39 €, des Wasserwerkes in Höhe von 40.115,40 € und des Hafenbetriebes in Höhe von 18.681,99 € sollen auf ... mehr
15.12.2011
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und dem Haushaltssicherungskonzept der Stadt Preußisch Oldendorf für das Haushaltsjahr 2012 liegen ab dem 16.01.2012 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Preußisch Oldendorf (Zimmer 102), Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, während der Öffnungszeiten (Montag und Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag: ... mehr
08.11.2011
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 12.10.2011 den nachstehend aufgeführten Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf beschließt gem. § 96 Abs.1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2010 festzustellen. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2010 gem § 96 Abs.1 GO NRW uneingeschränkte Entlastung.
Der Rat der Stadt Preußisch ... mehr
04.10.2011
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 06.07.2011 den Haushaltsplan einschl. Haushaltssicherungskonzept 2011 beschlossen.
Der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2011 wurde vom Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde genehmigt.
Das bedeutet, dass sich die Stadt Preußisch Oldendorf nicht mehr im Nothaushalt befindet.
Weitere Informationen:
Haushaltsplan 2011
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12.09.2011
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf mit Beschluss vom 06.07.2011 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben der ... mehr
18.02.2011
Die Stadt Preußisch Oldendorf hat im laufenden Haushaltsplan 2011, der im Entwurf vorliegt, einen Fehlbetrag von rd. 3,07 Mio. Euro einplanen müssen.
Weitere Fehlbedarfe werden in der Finanzplanung 2012 bis 2015 ausgewiesen.
Bereits im Vorjahr musste die Stadt ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, das konkrete Haushaltssicherungsmaßnahmen beinhaltet, erarbeiten. Mit dem Haushalt 2011 wurde das HSK fortgeschrieben.
Im Haushaltssicherungskonzept ist von ... mehr
16.12.2010
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Stadt Preußisch Oldendorf für das Haushaltsjahr 2011 ist ab dem 17.01.2011 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Preußisch Oldendorf (Zimmer 102), Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, während der Öffnungszeiten (Montag: 8.00 – 17.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch: 8.00 – 12.00 ... mehr
17.06.2010
Die Stadt Preußisch Oldendorf hat im laufenden Haushaltsplan 2010, der im Entwurf vorliegt, einen Fehlbetrag von rd. 3,56 Mio. Euro einplanen müssen.
Weitere Fehlbedarfe werden in der Finanzplanung 2011 bis 2014 ausgewiesen.
Deshalb musste die Stadt ein Haushaltssicherungskonzept, das konkrete Haushaltssicherungsmaßnahmen beinhaltet, erarbeiten.
Im Haushaltssicherungskonzept ist von der Stadt darzustellen, wie der Haushaltsausgleich unter Benennung ... mehr
