Stadt Preußisch Oldendorf

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Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 25. HO »Heilbad Ost« im Stadtteil Bad Holzhausen | 22.06.2012

Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW S. 685), hat der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf in seiner Sitzung am 13.06.2012 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die vom Rat der Stadt Preußisch in seiner Sitzung am 26.05.2010 beschlossene Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsabsichten der Stadt Preußisch Oldendorf für den Bereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 25. HO „Heilbad Ost“ wird verlängert.

Das von der Veränderungssperre betroffene Gebiet ist in dem anliegenden Übersichtsplan dargestellt. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Satzung.

 

§ 2

 In dem Gebiet der Veränderungssperre dürfen

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, nicht vorgenommen werden.

 

§ 3

 Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

§ 4

 Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 

 

§ 5

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das von der Veränderungssperre betroffene Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten am 05.07.2012.


HO25 Veränderungssperre