Stadt Preußisch Oldendorf

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Rundfunkgebührenbefreiung


Zuständige Behörde:

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Postfach 110363
50403 Köln

Telefon:
0180/5016565

Fax:
0180/5510700

E-Mail:

Internet:


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Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) (Link) .

Einkommensschwache oder Behinderte mit dem Merkzeichen RF und deren Grad der Behinderung mindestens 80 % beträgt sowie Empfänger von Hilfe zur Pflege und Pflegezulagen können einen Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühren stellen.

Zum Personenkreis der Einkommensschwachen gehören folgende Personen:

  • Empfänger von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz