Stadt Preußisch Oldendorf

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Integrative Beschulung behinderter Kinder


Zuständige Behörde:

Stadt Preußisch Oldendorf
Rathausstraße 3
32361 Preußisch Oldendorf

Telefon:
0 57 42 / 93 11-0

Fax:
0 57 42 / 56 80

E-Mail:

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Ansprechpartner:

Frau Brigitte Alschner
Fachbereich Allgemeine Verwaltung
Rathausstraße 3
32361 Preußisch Oldendorf

Telefon:
0 57 42 / 93 11-35

Fax:
0 57 42 / 56 80

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Körperlich oder geistig behinderte Schülerinnen und Schüler werden in NRW nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Dabei besteht die Möglichkeit, dass diese Kinder zusammen mit anderen Kindern, die keiner Förderung bedürfen, gemeinsam unterrichtet werden (integrative Beschulung). Einen solchen gemeinsamen Unterricht kann die Schulaufsichtbehörde in Schulen einrichten, sofern diese personell und sächlich dafür ausgestattet sind. Daneben muss der Schulträger zustimmen.

Der Förderbedarf wird von der Schulaufsichtsbehörde festgestellt, die auch die entsprechende Schule zuweist.

Weitere Informationen erteilt auch das Schulamt des Kreises. Der Kreis Minden-Lübbecke ist die Schulaufsichtsbehörde über die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreisgebiet.

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Schulamt
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden

Telefon: (0571)807-21360
Fax: (0571)807-31360
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