GVDE Tiere (Gemeinsames Veterinärdokument Einfuhr):
Das GVDETiere ist ein zwingend erforderliches Formular für die gewerbliche Einfuhr von Tieren, das der Grenzkontrollstelle vorgelegt werden muss. Das Formular ist er-hältlich im Schreibwarenhandel sowie beim Wilhelm Köhler Verlag in Bonn, Telefon: 02 28/ 22 40 50 als Formular Nummer 870. Im Reiseverkehr ist der blaue EU-Heimtierausweis, eine Kennzeichnung mit einem Mikrochip, eine gültige Tollwutschutzimpfung und eventuell eine Tollwut-Tierbestimmung nötig.
Einfuhrgenehmigung:
Unter anderem auch bei Tauben, oder Hunden und Katzen unter 3 Monaten, ist eine ministerielle tierseuchenrechtliche Einfuhrgenehmigung erforderlich. Die Genehmigung ist beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Fachbereich 81, Leibnizstr.10 in 45659 Recklinghausen, oder per E-mail an einfuhr-nrw@lanuv.nrw.de, zu beantragen. In dieser Genehmigung sind alle Einfuhr-Bedingungen festgelegt. Beim gewerblichen Transport von Tieren muss eine Bescheinigung über den Transportbeginn und den Transportablauf die Sendung begleiten.