Ausweise und Pässe
Ausweise und Pässe
Wo muss ich meinen Ausweis/Reisepass beantragen?
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderreisepasses oder in Ausnahmefällen eines vorläufigen Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen.
Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass?
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Personalausweispflicht.
Kinder bis zum 12. Lebensjahr benötigen für Reisen einen Kinderreisepass (oder für bestimmte Länder, z. B. USA, einen Reisepass). Die Laufzeit beträgt 6 Jahre bis maximal zum 12. Lebensjahr. Vor Ablauf der Gültigkeit kann der Kinderreisepass für 6,00 € mit einem aktuellen Bild aktualisiert werden. Für Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr kann ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.
Ausstellungsdauer für Personalausweise/Reisepässe ca. 3 – 4 Wochen; für Kinderreisepässe ca. 1-2 Tage.
Muss ich persönlich erscheinen?
Der Antragsteller (ab dem 10. Lebensjahr) muss wegen der notwendigen Unterschrift persönlich vorsprechen. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines Kinderausweises oder Kinderreisepasses mit Passfoto sind, können den Personalausweis alleine beantragen. Die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder Vormundes ist dann nicht mehr erforderlich.
Notwendige Unterlagen
Vorzulegen sind
- das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass)
- ein aktuelles, biometrisches Passbild
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
- bei Minderjährigen (für Kinderreisepass oder Reisepass): die Zustimmung beider Elternteile
- bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis): die Zustimmung beider Elternteile
Kosten
Gebühren