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Hygieneaufsicht und -überwachung
Das Gesundheitsamt überwacht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes §§ 23 und 36 und weiterer landesrechtlicher Verordnungen die Einhaltung hygienischer Maßnahmen
- in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
- in Alten- und Pflegeheimen
- in Praxen für ambulantes Operieren
- in Gemeinschaftseinrichtungen
- in Piercing- und Tätowierstudios und
- von Podologen und mobilen Fußpflegestudios.
Informationen zur Hygieneaufsicht und -überwachung finden Sie auf den Internetseiten des Gesundheitsamtes des Kreises Minden-Lübbecke.